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Fristerstreckung Steuererklärung für selbständig Erwerbende

Zum ersten Mal soll Veronika in ihrer Steuererklärung ihr Einkommen aus ihrer selbständigen Tätigkeit geltend machen. Zum Glück kam sie vor dem 31.03. zu mir, sodass wir eine Fristerstreckung für die Steuererklärung beim zuständigen Steueramt der Gemeinde einreichen konnten.

  • Im Kanton Thurgau kann der Steuerpflichtige beim zuständigen Steueramt den Abgabetermin vom 31.03. Fristverlängerung mittels eines Formulars auf den 31.07. oder gegen eine Gebühr auf den 30.11. verschieben.
  • Im Kanon St. Gallen kann der Steuerpflichtige den Abgabetermin vom 31.03. mittels online-Fristverlängerung auf den 31.07. oder gegen eine Gebühr auf den 30.11. verschieben.
  • Im Kanton Zürich kann der Steuerpflichtige den Abgabetermin vom 31.03.in den meisten Gemeinden mittels online-Fristverlängerung auf den 30.11. verschieben.

Endlich möchte Veronika kompetente Hilfe für die Steuererklärung erhalten und eine Anleitung dazu welche Abzüge sie wie machen soll. Ihr Traum ist es, Ende April die Steuererklärung abzugeben und dann den Rest des Jahres ihren Kopf frei zu haben, für ihre Kunden. Gerne erkläre ich Veronika wie sie vorgehen soll. Denn viele Arbeiten zum Erstellen der Steuererklärungen, kann Veronika schon während des Jahres erledigen.

Finden wir gemeinsam das beste Vorgehen für das Einreichen der Steuererklärung. Du findest hier eine fachkompetente Beratung und Hilfe für deine Fragen in Steuersachen.

Susanna Keller

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    Winterthur, Schweiz

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